Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Ausnahmen für Renure können kommen
Die EU-Länder können in Kürze neue Regelungen für die Düngung mit aus Tierdung aufbereitetem Stickstoff erlassen. Die EU-Kommission hat dafür die Grundlage geschaffen, indem die im September in Aussicht gestellte Anpassung der Nitratrichtlinie verabschiedet wurde. Ermöglicht wird, bei der Verwendung von Renure und bestimmten Schutzmaßnahmen über die Menge von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr hinauszugehen.
Spätestens für die Düngesaison 2027 können die Landwirte in der Europäischen Union auf neue Vorgaben für die Stickstoffzufuhr hoffen. Die EU-Kommission hat die in Aussicht gestellten Lockerungen für aus Tierdung aufbereiteten Stickstoff (Renure) am Montag (9.2.) verabschiedet. Mittels einer Anpassung der Nitratrichtlinie wird es ermöglicht, bei der Verwendung von Renure-Düngemitteln und bestimmten Schutzmaßnahmen über die Menge von 170 Kilogramm Stickstoff (N) pro Hektar und Jahr hinauszugehen.
Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, chemische Düngemittel vermehrt durch organische zu ersetzen. Daneben sollen die Kosten für die Landwirte gesenkt werden; außerdem verspricht man sich in Brüssel von der Maßnahme eine Stärkung der strategischen Autonomie des heimischen Agrarsektors.
Die Vorschläge der EU-Kommission waren im September von den Mitgliedstaaten im EU-Nitratausschuss abgesegnet worden. Da weder der Rat noch das Europaparlament innerhalb der vorgeschriebenen Frist Einspruch gegen die Anpassung der Nitratrichtlinie eingelegt haben, wird die Neuregelung nun 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Sofern die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben für Renure übernehmen wollen, müssen sie die Änderungen noch in nationales Recht überführen. AgE
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Ausnahmen für Renure können kommen
Die EU-Länder können in Kürze neue Regelungen für die Düngung mit aus Tierdung aufbereitetem Stickstoff erlassen. Die EU-Kommission hat dafür die Grundlage geschaffen, indem die im September in Aussicht gestellte Anpassung der Nitratrichtlinie verabschiedet wurde. Ermöglicht wird, bei der Verwendung von Renure und bestimmten Schutzmaßnahmen über die Menge von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr hinauszugehen.
Spätestens für die Düngesaison 2027 können die Landwirte in der Europäischen Union auf neue Vorgaben für die Stickstoffzufuhr hoffen. Die EU-Kommission hat die in Aussicht gestellten Lockerungen für aus Tierdung aufbereiteten Stickstoff (Renure) am Montag (9.2.) verabschiedet. Mittels einer Anpassung der Nitratrichtlinie wird es ermöglicht, bei der Verwendung von Renure-Düngemitteln und bestimmten Schutzmaßnahmen über die Menge von 170 Kilogramm Stickstoff (N) pro Hektar und Jahr hinauszugehen.
Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, chemische Düngemittel vermehrt durch organische zu ersetzen. Daneben sollen die Kosten für die Landwirte gesenkt werden; außerdem verspricht man sich in Brüssel von der Maßnahme eine Stärkung der strategischen Autonomie des heimischen Agrarsektors.
Die Vorschläge der EU-Kommission waren im September von den Mitgliedstaaten im EU-Nitratausschuss abgesegnet worden. Da weder der Rat noch das Europaparlament innerhalb der vorgeschriebenen Frist Einspruch gegen die Anpassung der Nitratrichtlinie eingelegt haben, wird die Neuregelung nun 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Sofern die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben für Renure übernehmen wollen, müssen sie die Änderungen noch in nationales Recht überführen. AgE
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Ausnahmen für Renure können kommen
Die EU-Länder können in Kürze neue Regelungen für die Düngung mit aus Tierdung aufbereitetem Stickstoff erlassen. Die EU-Kommission hat dafür die Grundlage geschaffen, indem die im September in Aussicht gestellte Anpassung der Nitratrichtlinie verabschiedet wurde. Ermöglicht wird, bei der Verwendung von Renure und bestimmten Schutzmaßnahmen über die Menge von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr hinauszugehen.
Spätestens für die Düngesaison 2027 können die Landwirte in der Europäischen Union auf neue Vorgaben für die Stickstoffzufuhr hoffen. Die EU-Kommission hat die in Aussicht gestellten Lockerungen für aus Tierdung aufbereiteten Stickstoff (Renure) am Montag (9.2.) verabschiedet. Mittels einer Anpassung der Nitratrichtlinie wird es ermöglicht, bei der Verwendung von Renure-Düngemitteln und bestimmten Schutzmaßnahmen über die Menge von 170 Kilogramm Stickstoff (N) pro Hektar und Jahr hinauszugehen.
Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, chemische Düngemittel vermehrt durch organische zu ersetzen. Daneben sollen die Kosten für die Landwirte gesenkt werden; außerdem verspricht man sich in Brüssel von der Maßnahme eine Stärkung der strategischen Autonomie des heimischen Agrarsektors.
Die Vorschläge der EU-Kommission waren im September von den Mitgliedstaaten im EU-Nitratausschuss abgesegnet worden. Da weder der Rat noch das Europaparlament innerhalb der vorgeschriebenen Frist Einspruch gegen die Anpassung der Nitratrichtlinie eingelegt haben, wird die Neuregelung nun 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Sofern die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben für Renure übernehmen wollen, müssen sie die Änderungen noch in nationales Recht überführen. AgE


